Voraussetzung für die Aufnahme ist ein regulärer Therapieabschluss.
Bewerben können sich Suchtkranke rechtzeitig vor dem Abschluss ihrer stationären Therapie.
Senden Sie bitte ein formloses schriftliches Bewerbungsschreiben mit einem Lebens- und Suchtverlauf mit einer kurzen Begründung, warum Sie eine Nachsorgebehandlung anstreben an:
Fischer-Haus Nachsorge
Schillerstr. 5
76437 Rastatt
Nach einem Probewohnen oder einem Vorstellungsgespräch entscheiden wir über eine Aufnahme.
Der zukünftige Bewohner verpflichtet sich, die besonderen Vereinbarungen des Nutzungsvertrages einzuhalten, insbesondere das Abstinenzgebot der Einrichtung. Die Teilnahme an der Gruppentherapie ist verpflichtend. Den regelmäßigen Besuch von Selbsthilfegruppen setzen wir voraus.
Voraussetzung für die abschließende Aufnahme ist eine schriftliche Kostenzusage.
Für die Aufnahme und Fragen zur Aufnahme in der Nachsorge / Betreutem Wohnen in Rastatt wenden Sie sich bitte an:
Ansprechpartner: Jörg Linder, Dipl.-Sozialarbeiter / Sozialtherapeut
Tel.: 07222 / 150974
mail: nachsorge@fischer-haus.de